Arbeiten als ausländischer Arzt in Deutschland
Der Bedarf an gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten nimmt weiter zu. Laut Hochrechnungen fehlen in Deutschland bis zum Jahre 2030 über 110.000 Mediziner. Daher bieten sich auch für gut ausgebildete Ärzte mit einer ausländischen Qualifikation und Berufserfahrung sehr gute Chancen auf attraktive Stellen in deutschen Krankenhäusern. Sprachkompetenz gilt dabei als zentrale Voraussetzung für die ärztliche Tätigkeit in Deutschland.
Möchten Sie in Deutschland als ausländischer Arzt tätig werden?
Wir unterstützen Sie bei der Arbeitsplatzsuche und begleiten Sie von der Vorbereitung Ihrer Einreise (Visumsformalitäten) über das Anerkennungsverfahren bis hin zu Ihrer Einstellung als Arzt in einer deutschen Klinik.
Unsere Leistungen
- Bereitstellung einer Unterkunft
- Vermittlung der notwendigen fachsprachlichen Kenntnisse
- Persönliche Betreuung und Beratung während der Sprachkurse in allen organisatorischen und Bewerbungsfragen
- Unterstützung bei der Vervollständigung Ihrer Unterlagen für die Bewerbungs- und Anerkennungsverfahren
- Vermittlung passender Stellen in deutschen Kliniken
- Rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und Erteilung Ihrer Berufserlaubnis bzw. deutschen Approbation
Aktuelle Situation & Perspektiven in deutschen Kliniken
Die medizinische Versorgung in Deutschland steht vor einem tiefgreifenden demografischen Wandel: Durch das bevorstehende Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge wird sich der Mangel an Medizinerinnen und Medizinern bis 2030 weiter verschärfen. Laut Erhebungen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI Krankenhaus-Barometer 2024) können schon heute knapp 80 % der deutschen Kliniken ihre vakanten Arztstellen nicht mehr aus dem inländischen Arbeitsmarkt besetzen. In der Pflege betrifft der Engpass sogar mehr als 85 % der Einrichtungen.
Erleichterter Zugang für internationale Ärzte
Deutschland setzt verstärkt auf die Integration qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland. Das Anerkennungsgesetz des Bundes garantiert ausländischen Ärztinnen und Ärzten einen Rechtsanspruch auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Diploms. Modernisierte Gesetzgebungen – wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) und Anerkennungspartnerschaften im Rahmen des aktualisierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) – ermöglichen heute deutlich effizientere Visa- und Anerkennungsprozesse.
Die Arnold Personalagentur begleitet Sie Schritt für Schritt durch dieses Verfahren – von der Dokumentenprüfung über die Fachsprachprüfung (FSP) bis zur erfolgreichen Vermittlung an deutsche Kliniken.
Fachrichtungen, für die wir Ärzte vermitteln
- Chirurgie, Onkologie
- Anästhesie, Gynäkologie
- Innere Medizin und Allgemeinmedizin
- Orthopädie (auch Rehabilitationszentren)
- Neurologie (auch Rehabilitationszentren)
Deutsche Approbation
Die Verdienstmöglichkeiten für Ärzte in Deutschland sind sehr attraktiv:
Ein Assistenzarzt verdient zu Beginn durchschnittlich ca. 62.000 € bis 67.000 € brutto im Jahr (Grundgehalt), also etwa 5.200 € bis 5.600 € brutto im Monat (zzgl. Dienste und Zuschläge). Zum Vergleich: Ein Grundschullehrer verdient zu Beginn als Berufseinsteiger in Deutschland ca. 45.000 € im Jahr.
Anerkennung für Ärzte aus Drittländern (Nicht-EU-/EWR-Staaten)
Seit Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes am 1. April 2012 können auch Ärzte aus Drittländern eine deutsche Approbation erwerben. Voraussetzung ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des im Ausland absolvierten Medizinstudiums durch die zuständige Behörde. Wird die Gleichwertigkeit anerkannt, erfolgt die Erteilung der Approbation ohne Kenntnisprüfung.
Berufserlaubnis & FSP
Wird keine vollständige Gleichwertigkeit festgestellt, kann eine befristete Berufserlaubnis (in der Regel für bis zu zwei Jahre) erteilt werden. Seit April 2015 ist für die Ausstellung sowohl der Berufserlaubnis als auch der Approbation der Nachweis einer Fachsprachprüfung (FSP) erforderlich.
Die FSP wird von einer Prüfungskommission aus drei Ärzten abgenommen, dauert ca. 60 Minuten und findet bei der zuständigen Bezirksregierung statt. Die Anmeldung und Terminvergabe dauern in der Regel 6–8 Wochen; das Prüfungsergebnis wird meist am Folgetag per E-Mail mitgeteilt.
Während der zweijährigen Tätigkeit mit Berufserlaubnis kann die Kenntnisprüfung abgelegt werden. Nach erfolgreichem Bestehen wird die Approbation erteilt.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung
- 3–5 Jahre Berufserfahrung als Arzt
- Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau (allgemeinsprachlich)
- Absolvierter FSP-Vorbereitungskurs C1 Deutsch für Mediziner
Sprachliche Vorbereitung mit DEUTSCH FOR DOCS
Wir kooperieren mit der spezialisierten Sprachschule Deutsch for Docs, die sich auf medizinische Kommunikation und Dokumentation konzentriert (Anamnese, Befunde, Therapie, Arztbriefe, Entlassungsberichte usw.).
DEUTSCH FOR DOCS – Medical communication and documentation: Intercultural and language training in preparation for the Specialist Language Examination and for obtaining work permission and/or Approbation.
Link: DEUTSCH FOR DOCS - Infos:
DEUTSCH FOR DOCS Flyer (PDF)
Stellenvermittlung
Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen vermittelt unsere Agentur bundesweit passende Stellen nach Ihren individuellen Präferenzen.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus über 2.000 Krankenhäusern und Kliniken sowie unserer umfassenden Unterstützung im Bewerbungsprozess:
- Coaching für Bewerbungsgespräche
- Beratung bei Vertragsverhandlungen
- Unterstützung bei Behördengängen
- Koordination Ihrer Einreise (Antrag auf Arbeitsvisum)
Erforderliche Unterlagen
Für eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen (jeweils als Kopie und beglaubigte Übersetzung):
- Diplom als Arzt / Ärztin
- Abschlusszeugnis / Notenübersicht
- Fächerübersicht des Studiums (Stundenplan pro Fach)
- Nachweis über Praktika / Internatur
- Approbation oder ärztliche Lizenz des Heimatlandes
- Lebenslauf (chronologisch, lückenlos)
- Reisepass (Seite mit Foto)
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
- Arbeitszeugnisse
- Nachweise über Weiter- und Fortbildungen
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (nicht älter als 1 Monat)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland (Original, nicht älter als 1 Monat)
- Ärztliches Attest (Original, von einem deutschen Arzt, nicht älter als 1 Monat)
- Good-Standing-Zertifikat / Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Curriculum (Studienplan mit Fächerbeschreibung, englische Originalversion oder deutsche Übersetzung)
Wichtiger Hinweis
Die Rechnungsstellung für die Vermittlungsgebühr erfolgt erst nach Ihrer Einstellung bzw. erfolgreichen Arbeitsaufnahme in Deutschland.
Der Rechnungsbetrag kann nach Absprache in Monatsraten gezahlt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer weiteren Stellenvermittlung in Ihrem gewünschten Fachbereich oder Bundesland.
Bereit für den nächsten Karriereschritt?
Schreiben Sie uns unter Angabe ihrer vollständigen Kontaktdaten und Stellenwünsche. Unser Team meldet sich zeitnah bei Ihnen mit einem Beratungstermin (Videocall).